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   BGH, 17.09.2009 - III ZA 11/09   

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https://dejure.org/2009,13628
BGH, 17.09.2009 - III ZA 11/09 (https://dejure.org/2009,13628)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - III ZA 11/09 (https://dejure.org/2009,13628)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - III ZA 11/09 (https://dejure.org/2009,13628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - 15 U 163/05

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung einer Forderung

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZA 11/09
    Gegenstand des Verfahrens ist der Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 17 O 313/04 Landgericht Wuppertal = I-15 U 163/05 Oberlandesgericht Düsseldorf.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZA 11/09
    Maßgebend ist insoweit, ob die Partei Befangenheitsgründe vorträgt und glaubhaft macht, die sich individuell auf den jeweiligen an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter beziehen (z.B.: BVerwG NJW 1997, 3327).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - III ZA 11/09
    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, durften an der vorliegenden Entscheidung die verbliebenen abgelehnten Richter mitwirken (BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73 - NJW 1974, 55, 56; MünchKomm ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2013 - III ZB 37/13

    Vortragen von Ablehnungsgründen im Ablehnungsgesuch (hier: gegen Richter

    Maßgebend ist insoweit, ob die Partei Befangenheitsgründe vorträgt und glaubhaft macht, die sich individuell auf den jeweiligen an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter beziehen (z.B.: Senatsbeschluss vom 17. September 2009 - III ZA 11/09, juris Rn. 1; BVerwG 1 NJW 1997, 3327).

    Da die Ablehnungsgesuche unzulässig sind, durften an der vorliegenden Entscheidung die in der zuständigen Spruchgruppe des Senats verbliebenen abgelehnten Richter mitwirken (Senatsbeschluss vom 17. September 2009 aaO Rn. 3 mwN).

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